AGB HEIZtec GmbH

 

Sehr verehrte Kundinnen und Kunden

Vielen Dank, dass Sie mit der Heiztec GmbH Christoph Scheurer, Schulstrasse 12 9565 Bussnang, zusammenarbeiten und wir ihnen ein Angebot unterbreiten bzw. einen Auftrag ausführen dürfen. Damit keine Unklarheiten entstehen, sind nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) die verbindliche Grundlage unserer Geschäftsbeziehungen mit ihnen (Kunde).

 

  1. Anwendungsbereich
    1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für alle Verträge (ebenso Offerten und Auftragsbestätigungen) zwischen der HEIZtec GmbH und dem Kunden. Anderslautende Bedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie vom Unternehmer ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.
    2. Alle Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sowie sonstige rechtserhebliche Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform.
    3. Sollte eine der vorliegenden Bestimmungen für ungültig erklärt werden, bleiben die übrigen Punkte unberührt.

  2. Leistungsumfang
    1. Für Umfang und Ausführung der Leistungen ist die Offerte, die Auftragsbestätigung oder der Werkvertrag massgebend. Nur diese Leistungen sind Bestandteil des Auftrages.
    2. Leistungen ausserhalb der Offerte/der Auftragsbestätigung/des Werkvertrages sowie anderweitige zur Auftragsausführung der HEIZtec notwendige bauseitige Vorbereitungen, Einrichtungen, Werke und Massnahmen sind nicht eingeschlossen.
    3. Mündlich in Auftrag gegebene Mehrleistungen vom Auftraggeber, welche ausserhalb der Offerte liegen, werden zu Regieansätzen verrechnet. Dasselbe gilt für unvorhergesehene und bei der Offertstellung der HEIZtec nicht erkennbare oder vom Kunden verschwiegene Eigenschaften, technische oder sonstige Grundlagen welche Mehrleistungen notwendig machen.
    4. HEIZtec haftet nicht für zeitliche Verzögerungen welche z. B. durch Dritte oder Lieferanten verursacht werden.

  3. Rechte an Offerten
    1. Offerten bleiben Eigentum des Unternehmers und sind im Falle eines Nichtzustandekommen des Werkvertrages auf Verlagen zurückzugeben. Offerten und deren Inhalte dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung des Unternehmers kopiert oder weitergegeben werden.

  4. Preise, Zahlungsbedingungen
    1. Die Preise verstehen sich, wo gesetzlich nicht anders verlangt oder explizit vermerkt, in Schweizer Franken exkl. Mehrwertsteuer.
    2. Wo nichts anderes vermerkt beträgt die Zahlungsfreist 20. Tage netto ab Rechnungsdatum.
    3. HEIZtec kann eine Anzahlung von 50% vor Arbeitsbeginn festhalten.
    4. Auf bestimmte Vertrags-Positionen gewährte Rabatte sind das Ergebnis einer individuellen Kalkulation. Als solche sind die konkreten Rabatte an die im Vertrag vereinbarten Mengen und Apparate bzw. Materialien gebunden.
    5. Wird ausdrücklich ein Pauschalpreis ausgehandelt und unmissverständlich als solcher bezeichnet, sind keine weiteren Abzüge mehr möglich.
    6. Die Preise für Apparaturen und technische Einrichtungen, Materialien, usw. werden zum Zeitpunkt der Offerte und den da bekannten Kosten kalkuliert. Preiserhöhungen der Lieferanten auf Lieferermin werden dem Kunden weiterberechnet.
    7. Mahnungs- und Inkassogebühren für verfallene Rechnungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

  5. Der Kunde ist für die Einholung von eventuell notwendiger Anträge, Bewilligungen oder Subventionen gemäss der bau- und umweltrechtlichen oder sonstigen öffentlichen Vorschriften verantwortlich, es sei denn es erfolgte eine ausdrückliche Beauftragung der HEIZtec hierfür.

  6. Montage und Inbetriebsetzung
    1. Sind Montage und Inbetriebsetzung von Anlagen, Geräten oder Einrichtungen in der Offerte, Auftragsbestätigung oder Werkvertrag nicht enthalten, gehen diese zu Lasten des Kunden.

  7.  Schweigepflicht
    1. Kunde und HEIZtec vereinbaren, über Einzelheiten des Vertrags sowie vertrauliche Informationen über technische, geschäftliche Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Die Schweigepflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

  8. Prüfung und Mitteilung, Störungen
    1. Später, jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist festgestellte Mängel sind bei HEIZtec umgehend schriftlich zu rügen.

  9. (Teil-)Abnahme
    1. Teilabnahmen sind auf Wunsch des Kunden durchzuführen. Wird keine Abnahme mittels Protokoll durchgeführt, müssen festgestellte Mängel innert zehn Tagen schriftlich angezeigt werden.

  10. Gewährleistung (Garantie)
    1. HEIZtec garantiert dem Kunden, dass die gelieferten Produkte keine Material- oder Fabrikationsfehler aufweisen. Ausgeschlossen sind Schäden in Folge normaler Abnützung, mangelhaften Unterhalts, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung oder unsachgemässer Eingriffe und Reparaturen des Kunden oder Dritter oder, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle Massnahmen zur Schadensminderung trifft und der HEIZtec Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
    2. Für bauseits gelieferte Materialien und Einrichtungen übernimmt HEIZtec keine Garantie
    3. Für Geräte, Apparate etc. gilt zwischen HEIZtec und dem Kunden dieselbe Garantiefrist wie zwischen HEIZtec und dessen eigenen Lieferanten
    4. Die Gewährleistung einer Garantieleistung ist aber in jedem Fall davon abhängig, dass der seitens Hersteller sowie der HEIZtec vorgeschriebenen Wartung durchgeführt wurde. Der Nachweis hat auf Verlangen schriftlich erbracht zu werden.
    5. Für alle weiteren Fälle gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, werden ausdrücklich ausgeschlossen

  11. Mit Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner diese AGB verbindlich.

  12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
    1. Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.
    2. Streitigkeiten werden von den ordentlichen Gerichten beurteilt.
    3. Gerichtsstand ist das Domizil der HEIZtec

Bussnang, 1. August 2013
HEIZtec GmbH
Schulstrasse 14
9565 Bussnang

 

HEIZtec GmbH, Christoph Scheurer
Schulstrasse 14, 9565 Bussnang
service@heiztec.ch

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